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Grundsätzlich bestehen für Sie beide Möglichkeiten.
Was sind die Unterschiede?
Eine Spende wird von der Stiftung zeitnah zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke verwendet.
Spenden für steuerbegünstigte Zwecke werden bis zur Höhe von 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben anerkannt.
Wird dieser Höchstbetrag überschritten, kann der übersteigende Betrag in die Folgejahre übertragen werden.
Eine Zustiftung hingegen entfaltet eine langfristige, auf Dauer angelegte Wirkung:
Sie erhöhen damit das Stiftungskapital und helfen mit, dass dieses langfristig erhalten bleibt.

Unsere Stiftung
Altes Forsthaus Rehsiepen
wurde vom Innenministerium des Landes Nordrhein-
Wir sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Für Ihre Zustiftung und/ oder Spende erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung, die Sie mit Ihrer Steuererklärung dem Finanzamt vorlegen können.
Unsere Kontoverbindung:
Kto. 40 34 89 17 00
GLS Gemeinschaftsbank eG
BLZ 430 609 67
Die GLS-
Ihre Zustiftung als Teil des Stiftungskapitals erbringt dauerhaft Erträge und kommt so auch nachfolgenden Generationen zugute. Zustiften ist also dann sinnvoll, wenn Sie sich für einen bestimmten Zweck engagieren möchten, Ihnen aber der Aufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist.
Für Zustiftungen gilt ein steuerlicher Höchstbetrag von 1 Million Euro, wobei die Zuwendung auf bis zu zehn Jahre verteilt werden kann.
Sie möchten mehr über Ihre persönlichen Möglichkeiten der Mithilfe wissen? Wir stehen gerne zu einem persönlichen Gespräch bereit!

Anerkannte Stiftungszwecke sind:
• Denkmalpflege
• Naturschutz, Umweltschutz
• Brauchtum und
Heimatgedanke/ -
Im Rahmen unserer Stiftungserträge fördern wir wissenschaftliche Arbeiten zum ländlichen Bauen und Wohnen in früherer Zeit in Südwestfalen sowie zu Fauna und Flora auf naturschutzwürdigen Flächen im Hochsauerland.
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung, wenn Sie die Förderung Ihres
Forschungs-
Wichtig für uns sind auch Ideen, die Sie in unsere Arbeit einbringen können!